Lokales

NRW-Integrationsminister fordert Entlastung von Flüchtlingspaten

Joachim Stamp
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Nordrhein-Westfalens Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) hat Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zur finanziellen Entlastung sogenannter Flüchtlingspaten aufgefordert. Das berichtet die "Westdeutsche Allgemeine Zeitung" (Dienstagsausgabe).
Wer im Zuge der humanitären Aufnahmeprogramme von Bund und Ländern in den Jahren 2013 und 2014 Verpflichtungserklärungen für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge abgegeben habe, um diesen die Einreise nach Deutschland zu ermöglichen, müsse vollständig durch Bundesagentur und Jobcenter von Folgekosten verschont werden, heißt es laut Zeitung in einem Schreiben Stamps an das Bundesarbeitsministerium. Auf diese Weise müsse Nahles ihre "Anerkennung des individuellen Engagements" dokumentieren. "Die Übernahme von Verantwortung und moralisches sowie ethisches Handeln werden in dieser Situation bestraft, nicht gefördert", heißt es in dem Schreiben. Allein in NRW hatten zahlreiche Flüchtlingspaten für Syrer gebürgt, um ihnen eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen zu ermöglichen. Die Helfer gingen davon aus, dass nach dem Aufenthaltsgesetz ihre Verpflichtung endet, sobald über den Asylantrag ihrer Schützlinge entschieden ist. Sogar die damalige rot-grüne Landesregierung hatte diesen Standpunkt eingenommen. Das Bundesverwaltungsgericht urteilte jedoch im Januar 2017, dass Flüchtlingspaten über mehrere Jahre für Sozialleistungen aufkommen müssten. In NRW stelle dies "ein handfestes und in einzelnen Fällen gar existenzbedrohendes Problem" dar, schreibt Stamp an Nahles. Der Integrationsminister verweist auf den jüngsten Fall einer Dortmunderin, die von den Behörden zur Zahlung von 20.000 Euro aufgefordert worden war. Bislang verweisen die Jobcenter auf die geltende Rechtslage, die eine Rechnung an die Bürgen für mehrjährige staatliche Leistungen vorsehe. Stamp forderte hingegen, die Frage der Zumutbarkeit müsse von Bundesagentur und Jobcentern stärker berücksichtigt werden: "Ich halte es für nicht hinnehmbar, dass unterstellt wird, die Bürgen - als juristische Laien - hätten sich dieser zeitlichen Dimension ihrer Einstandspflicht bewusst sein müssen."
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.