Vermischtes

Germanwings will Schmerzensgeld zahlen

Opfer von Flug 4U9525


Germanwings und Lufthansa entschädigen Opfer. (Quelle: Lufthansa Group, Germanwings)
GDN - Germanwings gab heute in einer Pressemitteilung bekannt, für entstandene materielle Schäden der Angehörigen von Opfern des Fluges 4U9525 aufzukommen. Dies könne auch Unterhaltszahlungen für Hinterbliebene betreffen. Der Entschädigungsprozess habe nun begonnen.
Die materiellen Schäden der Hinterbliebenen werden aller Voraussicht nach substantiell sein und hängen von den individuellen persönlichen Verhältnissen sowie der jeweils anwendbaren Rechtsordnung ab. In diesem Entschädigungsprozess sei auch das deutsche Opferentschädigungsgesetz zu berücksichtigen. Germanwings hatte bereits einen Vorschuss in Höhe von 50.000 Euro je Opfer des 4U9525-Unglücks gezahlt.
Zusätzlich hatte Germanwings am Dienstag den Angehörigen deutscher Passagiere sowie Hinterbliebenen, bei denen sich Ansprüche aus anderen Gründen nach deutschem Recht richten, ein Angebot zum Ersatz immaterieller Schäden, Schmerzensgeld gemacht. Dies sieht die Zahlungen von 25.000 Euro für jedes Opfer deutscher Nationalität für die rechtmäßigen Erben, als vererbbares Schmerzensgeld vor. Zudem würden 10.000 Euro für jeden nächsten Angehörigen mit Wohnsitz in Deutschland für unterstellte eigene Gesundheitsschäden gezahlt.
Diese Beträge würden gezahlt, ohne dass ein Nachweis über tatsächliche gesundheitliche Beeinträchtigungen erbracht werden müsse, wie es sonst üblich sei, hieß es. Hierbei handele es sich nur um den Teil der Entschädigungen, die dem Ausgleich sogenannter immateriellen Schäden dienen, also um Schmerzensgeldzahlungen. Eine Anrechnung auf den Vorschuss erfolge hier nicht.
Lufthansa und Germanwings wollen auch langfristig die Verantwortung für die Folgen des Absturzes übernehmen. So sollen Kinder und Jugendliche, die durch den Absturz ein Elternteil oder beide Eltern verloren haben, langfristige Unterstützung für Ausbildungen erhalten. Lufthansa und Germanwings wollen hierfür bis zu 7,8 Millionen Euro auf einem Treuhandkonto zur Verfügung stellen. Zusätzlich solle ein Hilfsfonds eingerichtet werden, der über den Zeitraum von drei Jahren individuelle Unterstützung für Hilfsprojekte der Angehörigen leiste. Pro Jahr würden dafür Projektmittel von bis zu zwei Millionen Euro zur Verfügung stehen. Gefördert werden sollen Projekte, die im Zusammenhang mit den Opfern stehen.
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